Achtung neues TAMG seit 28.01.2022


Blutegel gelten als apothekenpflichtiges Fertighumanarzneimittel und dürfen somit nur noch an Tierärzte abgegeben werden und am Tier angewendet werden.

 

ABER: Tierhalter und andere Personen, die keine Tierärzte sind (z.B. Tierheilpraktiker) dürfen Blutegel nach  §2 Abs.1 Arzneimittelgesetzbuch anwenden, wenn:

  1.  diese vom Tierarzt verschrieben oder abgegeben werden (Voraussetzung: das Tier muss vom Tierarzt gesehen worden sein).
  2. eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgestellt wurde.

Blutegeltherapie

"Hirudo medicinalis/verbana"


Bei welchen Tieren?


  • Hunde
  • Katzen
  • Pferde, die laut Equidenpass als "Nicht-Schlachttier" eingetragen sind

Indikationen


  • Entzündungen (z.B. Hufrolle beim Pferd)
  • Hufrehe
  • Narben
  • Abszesse
  • Sommerekzem (Pferd)
  • Wundheilung
  • etc.

Kontraindikationen


  • Blutarmut (Anämie)
  • Blutgerinnungsstörungen
  • Fieber
  • sehr schlechter Allgemeinzustand (Abmagerung)