Blutegel gelten als apothekenpflichtiges Fertighumanarzneimittel und dürfen somit nur noch an Tierärzte abgegeben werden und am Tier angewendet werden.
ABER: Tierhalter und andere Personen, die keine Tierärzte sind (z.B. Tierheilpraktiker) dürfen Blutegel nach §2 Abs.1 Arzneimittelgesetzbuch anwenden, wenn: