Meine Behandlungskosten sind an das Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker angelehnt.

 

Bitte beachten sie, dass es sich meistens um chronische Fälle handelt, die nicht mit einer Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden können. Die Erstaufnahme ist sehr aufwendig und dauert meistens länger als eine Stunde, deshalb ist diese Leistung höher einzustufen.

 

Da es sich um eine reine Fahrpraxis handelt, muss ich Anfahrtskosten berechnen.

  • mein Stundensatz: 60€ 
  • Erstgespräch mit Fallaufnahme: 120€ (Dauer:  ca.1,5- 2 Std. einplanen)
  • weitere Folgetermine bei dem selben Tier: 40€
  • BEMER: 60€, Folgeanwendungen berechne ich mit 10€ + Anfahrt
  • Anfahrtskosten: 0,30€ je km

Weitere Behandlungskosten auf Anfrage.

Die Preise für Nutztiere sind niedriger angesetzt. Erfragen sie diese direkt bei mir.

 

Als Kleinunternehmer im Sinne § 19 (1) UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Auf die Anwendung der Regelbesteuerung wird verzichtet.